Mittwoch, 11. Februar 2009

Keltengold im Tunnel: Raubgräberei


Raubgräberei aus purer Lust am Nervenkitzel vernichtet inzwischen eine Großzahl an archäologisch-historischer Information. Es ist alleine dieser unwiederbringliche Informationsverlust, der die Angelegenheit tragisch macht. Gefördert wird dieser Raub am Gemeinwohl durch die weite Verbreitung zunehmend billiger Metalldetektoren, wobei heute selbst Geräte unterhalb der 100 Euro Marke bereits gute Suchleistungen erbringen.

Der pekuniäre Wert der unsachgemäß geplünderten Artefakte ist meist vernachlässigbar, denn selbst schöne und legale antike Stücke lassen sich auf Ebay zum Schleuderpreis erwerben. Nach dem sich Ebay des Problems angenommen hat, ist die Anzahl der illegalen Stücke dort zudem um 75 % zurück gegangen.

Ein seit 20 Jahren auffälliger Raubgräber in NRW trieb sein kriminelles Hobby auf die Spitze: Er buddelte u.a. einen 30 Meter langen Tunnel unter fremde Grundstücke, um an die begehrten Preciosen zu kommen. Mal abgesehen davon, dass sich der lebensgefährliche Aufwand kaum lohnt, hat er seine Funde noch nicht einmal nach Fundorten sortiert und somit selbst den minimalsten Informationsgehalt der Stücke vernichtet.

Wegen einer Besonderheit des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen, das derzeit einen Bodenfund je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zuspricht, lag die Beweislast bei der Beschlagnahme der Funde beim Land. Erst nach 13-jährigem Rechtsstreit konnte dieser Prozess beendet werden.

In anderen Bundesländern gelten dagegen so genannte Schatzregale. Dort sind Bodenfunde automatisch Landeseigentum. Eigentlich sollte die NRW-Ausnahme potentielle Raubgräber zu einer Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen bewegen können, denn die mit offizieller Genehmigung gefundenen Gegenstände gehen nach Begutachtung regelmäßig in den Besitz der Finder über. Neben der Befriedigung des Sammlertriebs geht das dann mit einer guten Tat für die Frühgeschichte des Landes einher und der Staat übernimmt sogar die nicht ganz einfache und korrekte Bestimmung des Fundgutes.

Der vorliegende Fall ist nur die Spitze eines Eisbergs. Er zeigt, dass trotz der großzügigen NRW-Regelung etlichen Schatzsuchern nur ihr Hobby, aber nicht das Gemeinwohl, am Herzen liegt. Wer diesem in der Tat interessanten Hobby fröhnt, sollte aber unbedingt, ob allein oder im Verein, mit offiziellen Stellen Kontakte pflegen und nutzen. Das nutzt dann ihm selbst und der Gemeinschaft gleichermaßen.

Im LVR-LandesMuseum Bonn sind die Funde nun zu sehen.

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