Mittwoch, 5. September 2012

Kommando 12. September: Wie man's macht, man macht's verkehrt...


Der Finanzminister hat offensichtlich alles im Griff:  „Er [Schäuble] sei sicher, dass die Richter in Karlsruhe den Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM nicht blockieren würden,.. Wenige Stunden später wiederholte er seine Überzeugung in Hannover: „Wir haben keinen Plan B, und den brauchen wir auch nicht!“. Natürlich, seiner Überzeugung nach kann man sich auf Karlsruhe „verlassen“, womit er vermutlich auch recht hat: „...Man sei sehr vorsichtig vorgegangen und bisher sei noch nie ein europäischer Vertrag vom Verfassungsgericht blockiert worden.“. Nun denn, dann ist ja alles in warmer Butter. Großzügigerweise lässt Schäuble den lieben Richtern jedoch etwas Spielraum, oder besser, etwas Raum zum (Richter-)Spielen: „Die Prüfung sei aber selbstverständlich richtig. Die Richter in Karlsruhe wollen am Mittwoch kommender Woche (12. September) ihre Entscheidung über Eilanträge gegen den Fiskalpakt und den Rettungsmechanismus ESM verkünden...“, schreibt der Focus.


Nun Schäubles „Kommando 12. September“ bleibt trotzdem spannend, denn trotz aller Vorsicht können diese Richter manchmal auch recht „eigensinnig“ sein. Denn falls Sie, im Gegensatz zu den meisten Bundestagsabgeordneten, den Vertrag wirklich studiert haben, dann müssten sie die Hände förmlich über dem Kopf zusammenschlagen. Mit Verfassungstreue hat der ESM-Vertrag nun wirklich nichts gemein, er ist sogar ein eklatanter Verfassungsbruch, jedenfalls an der inzwischen ziemlich vernachlässigten deutschen Version einer solchen. Man mag den EU-Idealismus über die Verfassung stellen, das „Vertrauen“ der ach so gebeutelten internationalen Investoren erst recht, aber Höchstrichterlich absegnen kann man es bestenfalls unter intensiv wurmender juristischer Selbstverleugnung.

So schreibt Die Welt und zitiert dabei den Autor Gunnar Beck, welcher EU-Recht an der University of London lehrt und auch ehemaliger Rechtsberater im EU-Ausschuss des House of Commons war, und sein Urteil ist wahrlich verheerend: „...Der ESM darf direkt von Euro-Zone-Staaten Staatsanleihen aufkaufen oder diesen Kredite gewähren. . ...Entgegen der Zusicherung von Kanzlerin Merkel beschränkt Artikel 8(5) des ESM-Vertrags das Fondskapital nicht auf den Nominalwert von 700 Milliarden Euro, sondern auf den Ausgabewert. Der ESM-Gouverneursrat kann gemäß Artikel 8(2) beschließen, dass der Ausgabewert den Nennwert übersteigt. So könnte ein Großteil des ESM-Kapitals etwa zum Doppelten des Nominalwertes ausgegeben werden,....Gemäß Artikel 25 Absatz 2 haften solvente Mitgliedsstaaten für Fehlbeträge, die sich dann ergeben, wenn ein anderes ESM-Mitglied seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt. Deutschland haftet bereits jetzt stellvertretend, weil Griechenland und Portugal gar nichts einzahlen können. Laut Artikel 21 kann der ESM unbeschränkt Kredite aufnehmen sowie Anleihen an den Kapitalmärkten begeben. Hierdurch werden faktisch die von Merkel selbst verurteilten "Euro-Bonds" eingeführt, ...und dies ohne Kredit- und Haftungsgrenze. Nicht ausgeschlossen ist durch Artikel 21 zudem, dass der ESM sich von der EZB unbeschränkt weitere Mittel beschafft, die die EZB einfach drucken wird.....Der Eindruck der Irreleitung von Parlament und Öffentlichkeit durch die deutsche Regierung verdichtet sich bei weiterer Betrachtung, so durch die Diskussion, ob der ESM eine Banklizenz erhalten solle. Gemäß Artikel 32(9) braucht der ESM keine Lizenzierung als Kreditinstitut, auch nicht, um sich an den Finanzmärkten Geld zu leihen. …. Als "bad bank" kann sich der ESM direkt und unbegrenzt Kredit bei der Notenbank beschaffen. Artikel 19 erlaubt darüber hinaus ohne Vertragsänderung schon jetzt die Rettung insolventer Banken......Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass weitere Hilfen nicht ohne parlamentarische Zustimmung erteilt werden dürfen. Laut Artikel 4(4) kann der ESM-Gouverneursrat jedoch auf Empfehlung von Kommission und EZB finanzielle Soforthilfen genehmigen. Stimmt das deutsche Ratsmitglied ohne parlamentarische Prüfung zu, genießt es gemäß Artikel 35 uneingeschränkte Immunität, während einmal gefasste ESM-Ratsbeschlüsse laut Artikel 32 nicht justiziabel sind. .....Durch den ESM-Vertrag könnte die Haftung Deutschlands für Schulden angeschlagener Euro-Staaten auf 700 Milliarden Euro ansteigen, zusammen mit bestehenden Garantien und Krediten nach Zahlen des Ifo-Instituts in München sogar auf anderthalb Billionen Euro. ...Die Budgetautonomie des Deutschen Bundestages wäre damit selbst bei Teilverlusten aufgehoben. ….Dem ESM wird nun gestattet, was der EZB im Mindesten gemäß den Verträgen untersagt ist......EZB-Präsident Draghi hat bereits angekündigt, dass er Anleihekäufe durch den ESM zur Rechtfertigung nähme, dass die EZB nicht mehr durch Beschränkungen des Artikels 123 gebunden wäre. Vertragswidrig befinden sich bereits jetzt über 40 Milliarden Euro griechischer Staatsanleihen in der EZB-Bilanz, 100 bis 150 Milliarden schlummern dort als Pfand für Bankkredite. ….Der ESM-Vertrag vergemeinschaftet die Staatsschulden durch Direkthilfen, Garantien, ESM- oder Projektbonds und mögliche über den ESM gesteuerte EZB-Kredite. Es gibt keine Obergrenze für diese gemeinschaftlichen Schulden – ein Bruch des "No bail"-Prinzips des EU-Vertrages....Der ESM-Vertrag begründet ein System, mit dem durch Immunität geschützte ESM-Banker über hohe Summen nationaler Steuergelder verfügen und die Kontrollrechte der nationalen Parlamente umgehen können. Damit und durch die Schuldenvergemeinschaftung verstößt der ESM gegen Grundgesetz wie EU-Verträge....“

Trotz dieser eigentlich haarsträubenden Fakten ist wenig Hoffnung auf Besserung angebracht, so Beck weiter: “...Ist der ESM einmal in Kraft, ist die Grundlage des National- und Rechtsstaats infrage gestellt: das Budgetrecht des Bundestages und seine Fähigkeit, durch Steuer- und Ausgabepolitik die Lebensverhältnisse der Bevölkerung erheblich zu bestimmen. Dennoch erwartet kaum jemand, dass das Bundesverfassungsgericht oder der EuGH den ESM zu Fall bringen; allenfalls geringfügige Korrekturen gelten als denkbar. Es wäre eine rechtsstaatliche Tragödie, wenn das Bundesverfassungsgericht bei eindeutiger Rechtslage nicht den Mut aufbringt, Verfassung und Bürger gegen die "große politische Koalition" zu schützen....“.

Nun besonders der letzte Satz ist bedeutsam: Der Rechtsstaat ist tatsächlich zu einem großen Teil, insbesondere die Verfassung, dazu da die Bürger vor den Herrschenden, und damit ihren Politikern, zu schützen. Und nicht um politische Wolkenkuckucksheime zu rechtfertigen, die die Substanz der Verfassung aushöhlen und zum Gespött der internationalen Märkte macht.

Zur neuen Kohl-Biographie schreibt selbiges Blatt  „...In seiner monumentalen Biografie Helmut Kohls hat der Historiker Hans-Peter Schwarz soeben sehr überzeugend dargelegt, dass der stets tief misstrauische Machtpolitiker Kohl in der Europa-Frage von Anfang an ein glühender Idealist gewesen ist und dass dieser unbedingte Vorrang der Idee vor nationalen und anderen Interessen seine Europa-Politik geprägt hat. …..Nicht, dass Helmut Kohl in seiner Europa-Politik nicht genauso taktiert, finassiert und zur Not seine Gesprächspartner über den Tisch gezogen hätte wie andere auch. Aber eines stand für ihn seit seinen Jugendtagen vollkommen unerschütterlich fest: Der europäische Vereinigungsprozess muss "unumkehrbar" werden.....Für Kohl hatte – man muss sagen: aus persönlich-biografischen Gründen – der Bezug zu Frankreich absoluten Vorrang. Und das machte ihn und die Bundesrepublik Deutschland wenn nicht erpressbar, so doch leicht zu beeinflussen. Kohl ließ zu, dass 1985 mit Jacques Delors ein – sozialistischer – Politiker EG-Präsident wurde, der vollkommen in der Tradition Colberts und des französischen Etatismus stand und der zügig daran arbeitete, Brüssel mit möglichst viel Kompetenzen auszustatten...“

Nun, und diese vom ESM-Vertrag nun verlangten Kompetenzen gehen weit über das hinaus, was unsere Verfassung zulässt. Ein unsinniges Vertrauen darauf, dass die den Rechtsstaat aushebelnden Vertragsklauseln schon nicht zum Zuge kommen würden, ist nicht nur naiv, sondern grob wirklichkeitsfremd und hochgradig fahrlässig: „...Ausgerechnet der Föderalist Helmut Kohl hat also geholfen, das Subsidiaritätsprinzip in Europa in die Defensive zu treiben. Von Mitterrands Berater Jacques Attali stammt der Satz: "Die Macht Deutschlands beruht auf der Wirtschaft, und die D-Mark ist Deutschlands Atombombe." Diese durch die Überführung in den Euro zu entschärfen und der Deutschen Bundesbank den Schneid abzukaufen – das war das Ziel von Kohls Traumpartner Mitterrand. Kohl war wirklich der Meinung, eine gemeinsame Währung helfe, schnell einen erfolgreichen politischen Zustand gegenseitiger Verschränkung zu schaffen. Er wollte nicht sehen, dass für Frankreich der Euro ein Mittel war, deutsche Dominanz zu beenden. Der Streit zwischen Mario Draghi und Jens Weidmann, den Letzterer offenkundig verloren hat, ist nichts anderes. ...Aus Kohls Unumkehrbarkeit ist Merkels Alternativlosigkeit erwachsen. Es geht darum, den Laden auf Biegen und Brechen zusammenzuhalten. Nur so konnte es geschehen, dass eine Tabuzone um den möglichen Austritt Griechenlands aus der Währungsunion errichtet wurde: Fällt Griechenland, fallen drei bis vier weitere Staaten. Warum eigentlich? Erst das besinnungslose Beharren auf der griechischen Mitgliedschaft hat die Domino-Theorie ins Spiel gebracht – und damit die Gefahr miterzeugt, vor der sie warnen sollte...“.

Ist diese „Domino-Theorie“ wirklich angebracht? Nun ja, es ist wie immer bei einem Domino-Spiel, reiht man mehr und mehr Dominosteine in komplizierten Mustern aneinander, dann kommt zwangsläufig irgendwo der Punkt, wo ein Stein stürzt und alle anderen sukzessive mitreißt. Natürlich könnte Griechenland da der erste Stein sein, aber egal, ist es nicht Griechenland, dann wird es eben der nächste wackelige Stein sein, der dem Euro den Garaus macht. Nur, auch da ist es wie im Spiel, der Erste der einen Stein zum Fallen bringt ist genau Derjenige, dem man anschließend die Schuld für das Desaster unterschiebt. Wohl wissend, dass es nicht der spezielle Stein und auch nicht der Arme der in auslöste die Ursache war, sondern der überzogene Ausbau des Dominospiels. So ist es auch weniger der Euro an und für sich, der Dollar hat schließlich exakt dieselben Probleme, der das kommende Desaster zu verantworten hat, sondern das völlig aus dem Ruder gelaufene globalisierte Finanzinvestment. Wo privaten Banken im Rahmen des Eigengeschäfts die Möglichkeit zu unbegrenzter Geldschöpfung aus dem Nichts und ultraschnellen Finanzbewegungen über alle Grenzen hinaus ermöglicht wurde, und das ohne effektive Kontrolle und ohne bedeutsamen steuerlichen Eingriff. Wenn der Staat dieses elementare Instrument so leichtfertig aus der Hand gibt, dann ist das im Effekt nicht anders als wenn man Armee und Polizei ohne Kontrolle in private Hände übergibt. Und sich dann ein paar Jahre später darüber wundert, dass man von Privatarmeen nach Belieben erpresst und am Nasenring öffentlich durch die Arena gezogen wird.

Zu so einem Zeitpunkt hilft es dann auch nicht mehr, sich auf das zu besinnen, was man bereits am Anfang hätte tun müssen: Die Banken harsch kontrollieren. Jetzt ist dieses Bemühen genauso Erfolg versprechend wie eine unbewaffnete UN-Beobachtertruppe in Syrien. Besser bewaffnet ist da das Bundesverfassungsgericht, aber ob es seine Waffen nutzt, ist mehr als fraglich. Denn eine klare Entscheidung, sowohl für als gegen den ESM/Fiskalpaket, der Euro geht so oder so den Bach hinunter. Die Wahl besteht bestenfalls zwischen einem Ende mit Schrecken oder einem Schrecken ohne Ende.

Wie man's macht, man macht's verkehrt, und für beides müsste das BVerfG später als Sündenbock herhalten. Die Betroffenen müssen sich nur selbst fragen, ob sie dabei lieber als diejenigen in Erinnerung bleiben wollen, die dem Recht und der richterlichen Unabhängigkeit Geltung verschafft haben, oder ob sie den Ihnen nahestehenden Parteien eine Gegengefälligkeit tun wollten. Denn niemand wird oder wurde Verfassungsrichter, ohne massive politische Unterstützung seiner Gönner. Aus dieser Zwickmühle kommen diese bestenfalls heraus, indem sie ein „salomonisches“ Urteil fällen, indem unterm Strich gerechnet einer weiteren „höheren“ Institution der schwarze Peter zugespielt wird. Also etwa dem EuGH, oder per Volksabstimmung, dem Wähler selbst überträgt. Letzteres wäre für mich wenig verwunderlich, denn schließlich handelt es sich mit 37.000 Antragstellern um die Größte dem BVerfG je vorgelegte Klage. 

Ganz so blauäugig wie Schäuble „"Nicht in einem Punkt gab es jemals den geringsten Hinweis, das das Bundesverfassungsgericht etwas der Meinung sei, dass die Übernahme der Verantwortung durch den Fiskalvertrag und den ESM nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Deshalb schließe ich ein Daumensenken nun wirklich aus", hatte er gesagt. "Wir haben keinen Plan B und den brauchen wir auch nicht." “ wird das Gericht wahrscheinlich also nicht sein.


5 Kommentare:

  1. Nicht nur der Krieg sondern auch der Rechtsweg sind die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.

    Das BVG ist ein politisches Gericht. Kosmetik, das ist das Maximum, was wir erwarten können, um sich am Ende die Hände in Unschuld waschen zu können.

    Es ist letzlich aber auch irrelevant, was das BVG zum ESM sagt. Die EZB wird im Zweifel an dessesn Stelle die Staatsanleihen kaufen. Die (illegale) Staatsfinanzierung fängt erst ab einer Laufzeit von 15 Jahren an, so Draghi. Selbst wenn man diesen Bullshit glaubt, warum kommt Herr Draghi nicht darauf, dass dreimal hintereinander für 5 Jahre auch 15 Jahre ergibt?

    Weil auch er Politik macht.

    Gewaltenteilung? Eine Illusion!

    Und ich selbst habe ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt angestrengt. Ich war im Recht, jurisitisch. Aber das Gericht hat vorsorglich eine Verhandlung nicht zugelassen und per schriftlichen Beschluss entschieden, um nicht in Schwierigkeiten mit der Politik zu kommen.

    Ich habe meine Konsequenzen gezogen. Andere werden es auch tun. Und das wird die herrschende Kaste zu Fall bringen, nur das.

    AntwortenLöschen
  2. Ein Name fällt mir da besonders auf: Mario Draghi. Ein (Ex-??)Goldman-Sachs-Mann, der im Arte-Film "Goldman Sachs - Eine Bank lenkt die Welt" auftritt. Weil der Link hier nicht angegeben werden kann: Suchmaschine fragen.

    Der Richterspruch wird lauten: "Geld regiert die Welt". Wahrscheinlich juristisch galanter.

    Danke, Herr Genreith, für die interessanten Kommentare und ganz besonders für die Finanzanalysen!

    AntwortenLöschen
  3. Danke für die Kommentare,

    heute übrigens interessant: http://www.welt.de/politik/deutschland/article109022981/Befangenheitsantrag-gegen-Richter-im-ESM-Verfahren.html

    Befangenheitsantrag gegen Richter: Der Eil-Antrag richtet sich ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Prof. Dr. Peter M. Huber.

    Der gehörte dem Verein "Mehr direkte Demokratie e.V." als Kurator an. Der Verein strebt einen Volksentscheid an. Hätte man ahnen können...

    AntwortenLöschen
  4. Da seit heute die EZB unbegrenzt drucken kann wird der ESM vielleicht doch abgelehnt?!

    AntwortenLöschen
  5. Nun, die Staatsanleihen werden nun gekauft. Die Bankaktien danken es mit Luftsprüngen nach oben.

    Hochinteressant tatsächlich der Link über den Befangenheitsantrag gegen den BVG-Richter Prof. Dr. Peter M. Huber. Nicht weil er eine Auswirkung auf den weiteren Verlauf haben wird, sondern weil er mit der Taschenlampe in die Blackbox BVG/ESM-Klagen leuchtet:

    Von energischen Euro- und ESM-Kritikern wird nämlich die Klage des Vereins "Mehr direkte Demokratie e.V." schon lange als Trojanisches Pferd abgeurteilt, weil diese Klage vereinfacht nicht die Feststellung der Rechtsbrüche einfordert und den ESM kippen will, sondern im Gegenteil den Weg aufzeigt, die Rechtsbrüche im Nachgang via Volksabstimmung zu legalisieren. Und diese Abstimmung würde dann natürlich so gestaltet werden, wie der Mitgliederentscheid in der FDP.

    Elegant: Das Gericht urteilt, gibt der Politik aber eine Flanke, die Merkel/Schäuble nur noch verwandeln muss.

    Unabhängigkeit des BVG? Gewaltenteilung? Siehe mein Beitrag oben, Fehlanzeige eben.

    AntwortenLöschen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich werde ihn baldmöglichst freischalten. Diese Funktion dient lediglich der Vermeidung von Spam- und Flame- Kommentaren und dient niemals einer Zensur.