Der Finanzminister hat offensichtlich
alles im Griff: „Er [Schäuble] sei sicher, dass die Richter in Karlsruhe den
Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM nicht
blockieren würden,.. Wenige Stunden später wiederholte er seine
Überzeugung in Hannover: „Wir haben keinen Plan B, und den
brauchen wir auch nicht!“. Natürlich, seiner Überzeugung nach kann
man sich auf Karlsruhe „verlassen“, womit er vermutlich auch
recht hat: „...Man sei sehr vorsichtig vorgegangen und bisher sei
noch nie ein europäischer Vertrag vom Verfassungsgericht blockiert
worden.“. Nun denn, dann ist ja alles in warmer Butter.
Großzügigerweise lässt Schäuble den lieben Richtern jedoch etwas
Spielraum, oder besser, etwas Raum zum (Richter-)Spielen: „Die
Prüfung sei aber selbstverständlich richtig. Die Richter in
Karlsruhe wollen am Mittwoch kommender Woche (12. September) ihre
Entscheidung über Eilanträge gegen den Fiskalpakt und den
Rettungsmechanismus ESM verkünden...“, schreibt der Focus.
Nun Schäubles „Kommando 12.
September“ bleibt trotzdem spannend, denn trotz aller Vorsicht können diese
Richter manchmal auch recht „eigensinnig“ sein. Denn falls Sie, im
Gegensatz zu den meisten Bundestagsabgeordneten, den Vertrag wirklich
studiert haben, dann müssten sie die Hände förmlich über dem Kopf
zusammenschlagen. Mit Verfassungstreue hat der ESM-Vertrag nun
wirklich nichts gemein, er ist sogar ein eklatanter Verfassungsbruch,
jedenfalls an der inzwischen ziemlich vernachlässigten deutschen
Version einer solchen. Man mag den EU-Idealismus über die Verfassung
stellen, das „Vertrauen“ der ach so gebeutelten internationalen
Investoren erst recht, aber Höchstrichterlich absegnen kann man es
bestenfalls unter intensiv wurmender juristischer Selbstverleugnung.
So schreibt Die Welt und zitiert dabei den Autor Gunnar Beck, welcher EU-Recht an der
University of London lehrt und auch ehemaliger Rechtsberater im
EU-Ausschuss des House of Commons war, und sein Urteil ist wahrlich
verheerend: „...Der ESM darf direkt von Euro-Zone-Staaten
Staatsanleihen aufkaufen oder diesen Kredite gewähren.
. ...Entgegen der Zusicherung von Kanzlerin Merkel beschränkt
Artikel 8(5) des ESM-Vertrags das Fondskapital nicht auf den
Nominalwert von 700 Milliarden Euro, sondern auf den Ausgabewert. Der
ESM-Gouverneursrat kann gemäß Artikel 8(2) beschließen, dass der
Ausgabewert den Nennwert übersteigt. So könnte ein Großteil des
ESM-Kapitals etwa zum Doppelten des Nominalwertes ausgegeben
werden,....Gemäß Artikel 25 Absatz 2 haften solvente
Mitgliedsstaaten für Fehlbeträge, die sich dann ergeben, wenn ein
anderes ESM-Mitglied seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt.
Deutschland haftet bereits jetzt stellvertretend, weil Griechenland
und Portugal gar nichts einzahlen können. Laut Artikel 21 kann der
ESM unbeschränkt Kredite aufnehmen sowie Anleihen an den
Kapitalmärkten begeben. Hierdurch werden faktisch die von Merkel
selbst verurteilten "Euro-Bonds" eingeführt, ...und dies
ohne Kredit- und Haftungsgrenze. Nicht ausgeschlossen ist durch
Artikel 21 zudem, dass der ESM sich von der EZB unbeschränkt weitere
Mittel beschafft, die die EZB einfach drucken wird.....Der Eindruck der Irreleitung
von Parlament und Öffentlichkeit durch die deutsche Regierung
verdichtet sich bei weiterer Betrachtung, so durch die Diskussion, ob
der ESM eine Banklizenz erhalten solle. Gemäß Artikel 32(9) braucht
der ESM keine Lizenzierung als Kreditinstitut, auch nicht, um sich an
den Finanzmärkten Geld zu leihen. …. Als "bad bank" kann
sich der ESM direkt und unbegrenzt Kredit bei der Notenbank
beschaffen. Artikel 19 erlaubt darüber hinaus ohne Vertragsänderung
schon jetzt die Rettung insolventer Banken......Das
Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass weitere Hilfen nicht ohne
parlamentarische Zustimmung erteilt werden dürfen. Laut Artikel 4(4)
kann der ESM-Gouverneursrat jedoch auf Empfehlung von Kommission und
EZB finanzielle Soforthilfen genehmigen. Stimmt das deutsche
Ratsmitglied ohne parlamentarische Prüfung zu, genießt es gemäß
Artikel 35 uneingeschränkte Immunität, während einmal gefasste
ESM-Ratsbeschlüsse laut Artikel 32 nicht justiziabel sind.
.....Durch den ESM-Vertrag könnte die Haftung Deutschlands für
Schulden angeschlagener Euro-Staaten auf 700 Milliarden Euro
ansteigen, zusammen mit bestehenden Garantien und Krediten nach
Zahlen des Ifo-Instituts in München sogar auf anderthalb Billionen
Euro. ...Die Budgetautonomie des Deutschen Bundestages wäre damit
selbst bei Teilverlusten aufgehoben. ….Dem ESM wird nun gestattet,
was der EZB im Mindesten gemäß den Verträgen untersagt
ist......EZB-Präsident Draghi hat bereits angekündigt, dass er
Anleihekäufe durch den ESM zur Rechtfertigung nähme, dass die EZB
nicht mehr durch Beschränkungen des Artikels 123 gebunden wäre.
Vertragswidrig befinden sich bereits jetzt über 40 Milliarden Euro
griechischer Staatsanleihen in der EZB-Bilanz, 100 bis 150 Milliarden
schlummern dort als Pfand für Bankkredite. ….Der ESM-Vertrag
vergemeinschaftet die Staatsschulden durch Direkthilfen, Garantien,
ESM- oder Projektbonds und mögliche über den ESM gesteuerte
EZB-Kredite. Es gibt keine Obergrenze für diese gemeinschaftlichen
Schulden – ein Bruch des "No bail"-Prinzips des
EU-Vertrages....Der ESM-Vertrag begründet ein System, mit dem durch
Immunität geschützte ESM-Banker über hohe Summen nationaler
Steuergelder verfügen und die Kontrollrechte der nationalen
Parlamente umgehen können. Damit und durch die
Schuldenvergemeinschaftung verstößt der ESM gegen Grundgesetz wie
EU-Verträge....“
Trotz dieser
eigentlich haarsträubenden Fakten ist wenig Hoffnung auf Besserung
angebracht, so Beck weiter: “...Ist der ESM einmal in Kraft, ist
die Grundlage des National- und Rechtsstaats infrage gestellt: das
Budgetrecht des Bundestages und seine Fähigkeit, durch Steuer- und
Ausgabepolitik die Lebensverhältnisse der Bevölkerung erheblich zu
bestimmen. Dennoch erwartet kaum jemand, dass das
Bundesverfassungsgericht oder der EuGH den ESM zu Fall bringen;
allenfalls geringfügige Korrekturen gelten als denkbar. Es wäre
eine rechtsstaatliche Tragödie, wenn das Bundesverfassungsgericht
bei eindeutiger Rechtslage nicht den Mut aufbringt, Verfassung und
Bürger gegen die "große politische Koalition" zu
schützen....“.
Nun besonders der letzte Satz ist
bedeutsam: Der Rechtsstaat ist tatsächlich zu einem großen Teil,
insbesondere die Verfassung, dazu da die Bürger vor den
Herrschenden, und damit ihren Politikern, zu schützen. Und nicht um
politische Wolkenkuckucksheime zu rechtfertigen, die die Substanz der
Verfassung aushöhlen und zum Gespött der internationalen Märkte
macht.
Zur neuen Kohl-Biographie schreibt selbiges Blatt „...In seiner monumentalen Biografie
Helmut Kohls hat der Historiker Hans-Peter Schwarz soeben sehr
überzeugend dargelegt, dass der stets tief misstrauische
Machtpolitiker Kohl in der Europa-Frage von Anfang an ein glühender
Idealist gewesen ist und dass dieser unbedingte Vorrang der Idee vor
nationalen und anderen Interessen seine Europa-Politik geprägt hat.
…..Nicht, dass Helmut Kohl in seiner Europa-Politik nicht
genauso taktiert, finassiert und zur Not seine Gesprächspartner über
den Tisch gezogen hätte wie andere auch. Aber eines stand für ihn
seit seinen Jugendtagen vollkommen unerschütterlich fest: Der
europäische Vereinigungsprozess muss "unumkehrbar"
werden.....Für Kohl hatte – man muss sagen: aus
persönlich-biografischen Gründen – der Bezug zu Frankreich
absoluten Vorrang. Und das machte ihn und die Bundesrepublik
Deutschland wenn nicht erpressbar, so doch leicht zu beeinflussen.
Kohl ließ zu, dass 1985 mit Jacques Delors ein – sozialistischer –
Politiker EG-Präsident wurde, der vollkommen in der Tradition
Colberts und des französischen Etatismus stand und der zügig daran
arbeitete, Brüssel mit möglichst viel Kompetenzen auszustatten...“
Nun, und diese vom ESM-Vertrag nun
verlangten Kompetenzen gehen weit über das hinaus, was unsere
Verfassung zulässt. Ein unsinniges Vertrauen darauf, dass die den
Rechtsstaat aushebelnden Vertragsklauseln schon nicht zum Zuge kommen
würden, ist nicht nur naiv, sondern grob wirklichkeitsfremd und
hochgradig fahrlässig: „...Ausgerechnet der Föderalist Helmut
Kohl hat also geholfen, das Subsidiaritätsprinzip in Europa in die
Defensive zu treiben. Von Mitterrands Berater Jacques Attali stammt
der Satz: "Die Macht Deutschlands beruht auf der Wirtschaft, und
die D-Mark ist Deutschlands Atombombe." Diese durch die
Überführung in den Euro zu entschärfen und der Deutschen
Bundesbank den Schneid abzukaufen – das war das Ziel von Kohls
Traumpartner Mitterrand. Kohl war wirklich der Meinung, eine
gemeinsame Währung helfe, schnell einen erfolgreichen politischen
Zustand gegenseitiger Verschränkung zu schaffen. Er wollte nicht
sehen, dass für Frankreich der Euro ein Mittel war, deutsche
Dominanz zu beenden. Der Streit zwischen Mario Draghi und Jens
Weidmann, den Letzterer offenkundig verloren hat, ist nichts anderes.
...Aus Kohls Unumkehrbarkeit ist Merkels Alternativlosigkeit
erwachsen. Es geht darum, den Laden auf Biegen und Brechen
zusammenzuhalten. Nur so konnte es geschehen, dass eine Tabuzone um
den möglichen Austritt Griechenlands aus der Währungsunion
errichtet wurde: Fällt Griechenland, fallen drei bis vier weitere
Staaten. Warum eigentlich? Erst das besinnungslose Beharren auf der
griechischen Mitgliedschaft hat die Domino-Theorie ins Spiel gebracht
– und damit die Gefahr miterzeugt, vor der sie warnen sollte...“.
Ist diese „Domino-Theorie“ wirklich
angebracht? Nun ja, es ist wie immer bei einem Domino-Spiel, reiht
man mehr und mehr Dominosteine in komplizierten Mustern aneinander,
dann kommt zwangsläufig irgendwo der Punkt, wo ein Stein stürzt und
alle anderen sukzessive mitreißt. Natürlich könnte Griechenland da
der erste Stein sein, aber egal, ist es nicht Griechenland, dann wird
es eben der nächste wackelige Stein sein, der dem Euro den Garaus
macht. Nur, auch da ist es wie im Spiel, der Erste der einen Stein
zum Fallen bringt ist genau Derjenige, dem man anschließend die
Schuld für das Desaster unterschiebt. Wohl wissend, dass es nicht der
spezielle Stein und auch nicht der Arme der in auslöste die Ursache
war, sondern der überzogene Ausbau des Dominospiels. So ist es auch
weniger der Euro an und für sich, der Dollar hat schließlich exakt dieselben Probleme, der das kommende Desaster zu verantworten hat, sondern das völlig
aus dem Ruder gelaufene globalisierte Finanzinvestment. Wo privaten
Banken im Rahmen des Eigengeschäfts die Möglichkeit zu unbegrenzter
Geldschöpfung aus dem Nichts und ultraschnellen Finanzbewegungen
über alle Grenzen hinaus ermöglicht wurde, und das ohne effektive
Kontrolle und ohne bedeutsamen steuerlichen Eingriff. Wenn der Staat
dieses elementare Instrument so leichtfertig aus der Hand gibt, dann
ist das im Effekt nicht anders als wenn man Armee und Polizei ohne
Kontrolle in private Hände übergibt. Und sich dann ein paar Jahre
später darüber wundert, dass man von Privatarmeen nach Belieben
erpresst und am Nasenring öffentlich durch die Arena gezogen wird.
Zu so einem Zeitpunkt hilft es dann
auch nicht mehr, sich auf das zu besinnen, was man bereits am Anfang
hätte tun müssen: Die Banken harsch kontrollieren. Jetzt ist dieses Bemühen genauso Erfolg versprechend wie eine unbewaffnete UN-Beobachtertruppe
in Syrien. Besser bewaffnet ist da das Bundesverfassungsgericht, aber
ob es seine Waffen nutzt, ist mehr als fraglich. Denn eine klare
Entscheidung, sowohl für als gegen den ESM/Fiskalpaket, der Euro
geht so oder so den Bach hinunter. Die Wahl besteht bestenfalls
zwischen einem Ende mit Schrecken oder einem Schrecken ohne Ende.
Wie man's macht, man macht's verkehrt,
und für beides müsste das BVerfG später als Sündenbock herhalten.
Die Betroffenen müssen sich nur selbst fragen, ob sie dabei lieber
als diejenigen in Erinnerung bleiben wollen, die dem Recht und der
richterlichen Unabhängigkeit Geltung verschafft haben, oder ob sie
den Ihnen nahestehenden Parteien eine Gegengefälligkeit tun wollten.
Denn niemand wird oder wurde Verfassungsrichter, ohne massive
politische Unterstützung seiner Gönner. Aus dieser Zwickmühle kommen diese
bestenfalls heraus, indem sie ein „salomonisches“ Urteil fällen,
indem unterm Strich gerechnet einer weiteren „höheren“
Institution der schwarze Peter zugespielt wird. Also etwa dem EuGH,
oder per Volksabstimmung, dem Wähler selbst überträgt. Letzteres
wäre für mich wenig verwunderlich, denn schließlich handelt es
sich mit 37.000 Antragstellern um die Größte dem BVerfG je vorgelegte Klage.
Ganz so blauäugig wie Schäuble
„"Nicht in einem Punkt gab es jemals den geringsten Hinweis,
das das Bundesverfassungsgericht etwas der Meinung sei, dass die
Übernahme der Verantwortung durch den Fiskalvertrag und den ESM
nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Deshalb schließe ich ein
Daumensenken nun wirklich aus", hatte er gesagt. "Wir haben
keinen Plan B und den brauchen wir auch nicht." “ wird das
Gericht wahrscheinlich also nicht sein.
Nicht nur der Krieg sondern auch der Rechtsweg sind die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.
AntwortenLöschenDas BVG ist ein politisches Gericht. Kosmetik, das ist das Maximum, was wir erwarten können, um sich am Ende die Hände in Unschuld waschen zu können.
Es ist letzlich aber auch irrelevant, was das BVG zum ESM sagt. Die EZB wird im Zweifel an dessesn Stelle die Staatsanleihen kaufen. Die (illegale) Staatsfinanzierung fängt erst ab einer Laufzeit von 15 Jahren an, so Draghi. Selbst wenn man diesen Bullshit glaubt, warum kommt Herr Draghi nicht darauf, dass dreimal hintereinander für 5 Jahre auch 15 Jahre ergibt?
Weil auch er Politik macht.
Gewaltenteilung? Eine Illusion!
Und ich selbst habe ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt angestrengt. Ich war im Recht, jurisitisch. Aber das Gericht hat vorsorglich eine Verhandlung nicht zugelassen und per schriftlichen Beschluss entschieden, um nicht in Schwierigkeiten mit der Politik zu kommen.
Ich habe meine Konsequenzen gezogen. Andere werden es auch tun. Und das wird die herrschende Kaste zu Fall bringen, nur das.
Ein Name fällt mir da besonders auf: Mario Draghi. Ein (Ex-??)Goldman-Sachs-Mann, der im Arte-Film "Goldman Sachs - Eine Bank lenkt die Welt" auftritt. Weil der Link hier nicht angegeben werden kann: Suchmaschine fragen.
AntwortenLöschenDer Richterspruch wird lauten: "Geld regiert die Welt". Wahrscheinlich juristisch galanter.
Danke, Herr Genreith, für die interessanten Kommentare und ganz besonders für die Finanzanalysen!
Danke für die Kommentare,
AntwortenLöschenheute übrigens interessant: http://www.welt.de/politik/deutschland/article109022981/Befangenheitsantrag-gegen-Richter-im-ESM-Verfahren.html
Befangenheitsantrag gegen Richter: Der Eil-Antrag richtet sich ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Prof. Dr. Peter M. Huber.
Der gehörte dem Verein "Mehr direkte Demokratie e.V." als Kurator an. Der Verein strebt einen Volksentscheid an. Hätte man ahnen können...
Da seit heute die EZB unbegrenzt drucken kann wird der ESM vielleicht doch abgelehnt?!
AntwortenLöschenNun, die Staatsanleihen werden nun gekauft. Die Bankaktien danken es mit Luftsprüngen nach oben.
AntwortenLöschenHochinteressant tatsächlich der Link über den Befangenheitsantrag gegen den BVG-Richter Prof. Dr. Peter M. Huber. Nicht weil er eine Auswirkung auf den weiteren Verlauf haben wird, sondern weil er mit der Taschenlampe in die Blackbox BVG/ESM-Klagen leuchtet:
Von energischen Euro- und ESM-Kritikern wird nämlich die Klage des Vereins "Mehr direkte Demokratie e.V." schon lange als Trojanisches Pferd abgeurteilt, weil diese Klage vereinfacht nicht die Feststellung der Rechtsbrüche einfordert und den ESM kippen will, sondern im Gegenteil den Weg aufzeigt, die Rechtsbrüche im Nachgang via Volksabstimmung zu legalisieren. Und diese Abstimmung würde dann natürlich so gestaltet werden, wie der Mitgliederentscheid in der FDP.
Elegant: Das Gericht urteilt, gibt der Politik aber eine Flanke, die Merkel/Schäuble nur noch verwandeln muss.
Unabhängigkeit des BVG? Gewaltenteilung? Siehe mein Beitrag oben, Fehlanzeige eben.