Barbarische Kritik: Thierse-Rücktritt gefordert.
Der Berliner Anwaltsverein fordert den Rücktritt von Bundestagsvizepräsident Thierse. Dieser hatte es riskiert, das aktuelle Emmely-Urteil als "barbarisch" anzuprangern. Nun, war es das tatsächlich? Aus rein juristischer Sicht sicherlich nicht, denn nach Gesetzeslage konnte das Gericht in der Sache garnicht anders entscheiden. Es handelt sich nämlich um Arbeitsrecht und eben nicht Strafrecht. Und da kommt es nicht auf den Wert eines Gutes an, ja noch nicht einmal darauf, ob überhaupt etwas unterschlagen wurde. Es reicht für die fristlose Kündigung alleine der begründete Verdacht des Unternehmens. So begründet das Arbeitsgericht Berlin : "Das oft gebrauchte Argument der „Unschuldsvermutung“ greife hier im Übrigen nicht; es gehe nicht um eine Verurteilung aufgrund des Strafrechts, vielmehr werde das (arbeitsrechtliche) Kündigungsrecht vom „Prognoseprinzip“ beherrscht, das danach frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts dringender Verda