Ein Wort zur Pressefreiheit
In Deutschland ist die Pressefreiheit in Art. 5 GG geregelt: „ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ „ ...Journalistenmeute, räudigen Fuchs [dort: Bundespräsident], Hetzern, Steinewerfer, Gipfel der Dreistigkeit, linksgrüner Hysterie-Berichterstattung, bewusste Irreführung, Kampagnen-Wahnsinn, an der Nase herumführen, Verleumdungskampagnen, unmoralische und unfähige Journalisten,...“ Mit diesen drastischen Worten lässt der FDP-Abgeordnete Günther mächtig Luft über die deutsche Presse ab. Nicht gerade wenig, man könnte schon sagen Pressluft, gemessen an dem recht kurzen Text. An dessen Ende macht er uns allerdings auch wieder Hoffnung auf Besserung: „ ...Liberale an die Spitze einer Bewegung